Innovationsgutschein
Übergabe des 1. Innovationsgutscheins an die ETA Kunstofftechnologie GmbH aus Troisdorf am 6. Februar 2009
Für kleine und mittlere Unternehmen bietet das Land Nordrhein-Westfalen Innovationsgutscheine an. Sie dienen als Eintrittskarte zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Der Innovationsgutschein ermöglicht dort die vergünstigte Nutzung von Know-how und Infrastruktur zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Kosten für diese externen Beratungs, Forschungs- und Entwicklungs-Leistungen werden zu 50 Prozent erstattet. Kleine Unternehmen erhalten eine Erstattung von 80 Prozent. Jeder Gutschein hat einen Gegenwert von 5.000 bis 10.000 Euro. Die Gutscheine können auch von mehreren Unternehmen für ein größeres Forschungsvorhaben kumuliert werden. Insgesamt stellt das Land bis 2012 Gutscheine im Wert von 14,4 Millionen Euro bereit.
Für die Entgegennahme des Antrags für einen Innovationsgutschein ist die InnovationsAllianz e. V. der nordrhein-westfälischen Hochschulen zuständig. Sie können diesen Antrag in schriftlicher oder digitaler Form abgeben.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Stephanie Koch, Ansprechpartnerin bei der InnovationsAllianz e.V., gerne zur Verfügung. Kontakt: Tel. 0251 - 836 46 03 oder E-mail: innovationsgutschein@fh-muenster.de
Die Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie rechts in unserem ServiceCenter.

